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   OLG Celle, 07.09.2006 - 6 U 66/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12723
OLG Celle, 07.09.2006 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2006,12723)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.09.2006 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2006,12723)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. September 2006 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2006,12723)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 2278
  • BB 2007, 560
  • ZInsO 2006, 1269
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Kommt der Unternehmensträger diesen Pflichten nicht nach, so ist er grundsätzlich, was die Sozialversicherungsbeiträge angeht, selbst dafür gem. § 266 a , § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafrechtlich und auch haftungsrechtlich verantwortlich (BGH NJW 1997, 130, 131 = BGHZ 133, 370 ff).

    Doch verbleiben dem Unternehmensleiter in jedem Fall kraft seiner Allzuständigkeit gewisse Überwachungspflichten, die ihn zum Eingreifen veranlassen müssen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erfüllung der dem Unternehmen obliegenden Aufgaben durch den zuständigen Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet ist (BGH NJW 97, 130, 132).

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Zwar kann einem Arbeitgeber die Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit zum Fälligkeitszeitpunkt als pflichtwidriges Verhalten zur Last gelegt werden, wenn er es aufgrund der konkreten finanziellen Situation in erkennbar angespannter Wirtschaftslage versäumt hat, durch Aufstellung eines Liquiditätsplanes und unter Zurückstellung anderweitiger Zahlungspflichten ausreichende Rücklagen zu bilden (vgl. BGH NJW 1997, 1237, 1238 = BGHZ 134, 304ff).
  • OLG Celle, 12.03.2003 - 9 U 133/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Anders als von dem Beklagten angenommen, hat die Klägerin auch ein Feststellungsinteresse (vgl. OLG Celle, ZInsO 2003, 280 ).
  • OLG Celle, 21.05.2007 - 7 W 38/07

    Bemessung des Steitwerts einer Feststellungsklage hinsichtlich des Beruhens einer

    Der Senat folgt dabei der vom 4. Zivilsenat im Hause vertretenen Auffassung (OLGR 2007, 234) und entscheidet sich gegen die vom 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm geäußerte Ansicht in dessen Beschluss vom 8. August 2006 (ZInsO 2007, 215 f. - aus juris; vgl. a. LG Mülhausen ZVI 2004, 504) sowie die des 6. Zivilsenats des OLG Celle (WM 2006, 2278; wohl auch OLG Brandenburg, Urteil vom 16. November 2005, Az: 4 U 72/05 - aus juris), wonach der Nennwert der zugrundeliegenden Forderung als Streitwert festzusetzen sei.
  • OLG Köln, 05.12.2008 - 8 W 109/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächst höhere Gericht;

    Er wird vertreten vom OLG Karlsruhe (Beschluss vom 01.10.2007, 12 W 70/07, JurBüro 2007, 648), vom OLG Hamm (Beschluss vom 08.08.2006, 27 W 41/06, juris), vom OLG Brandenburg (Urteil vom 16.11.2005.4 U 72/05, juris), vom 6. Zivilsenat des OLG Celle (Urteil vom 07.09.2006, 6 U 66/06, juris) und vom LG Mühlhausen (Beschluss vom 14.04.2004, 2 T 77/04, juris).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2007 - 12 W 70/07

    Streitwert einer Geldforderung; Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse und

    Diese sind jedoch im Rahmen von § 3 ZPO nicht zu berücksichtigen (in diesem Sinne: Zöller-Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 ZPO RN 2 mit weiteren Nachweisen; im Ergebnis wie hier auch: OLG Brandenburg, Urteil vom 16.11.2005, Az.: 4 U 72/05, Juris; 27. Zivilsenat des OLG Celle, NZI 2007, 249; 6. Zivilsenat des OLG Celle, ZInsO 2006, 1269).
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